Datenschutzerklärung

Aus der Satzung zum Thema Datenschutz:

§ A.9Datenverarbeitung und Internet

A.9.1.Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über die persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins in der Datenverarbeitung des Vereins gespeichert, übermittelt und verändert.

A.9.2.Jedes Mitglied hat das Recht auf:

A.9.2.a)Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

A.9.2.b)Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind.

A.9.2.c)Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt.

A.9.2.d)Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

A.9.3.Den Organen des Verein und allen Mitarbeitern oder wer sonst für den Verein tätig ist, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen Zwecken, als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck des Vereins, zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

§ A.10Datenschutzrichtlinie des Vereins

A.10.1.Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder und Mitarbeiter durch den Verein erfolgt nur, soweit dies zu Erfüllung des Satzungszwecks erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt.

A.10.2.Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein erfolgt im Rahmen der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

A.10.3.Zur weiteren Ausgestaltung und zu den Einzelheiten der Datenerhebung- und verwendung erlässt der Verein eine Datenschutzrichtlinie, die der Vorstand beschließt und der Mitgliederversammlung bekannt gibt.