Beiträge


Beiträge Gemäss Beitragsordnung

Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig (§5 der Vereinssatzung), die vom Kassenwart berechneten Beiträge werden vierteljährlich im Voraus mittels Lastschrift eingezogen. Das Mitglied muss am Lastschriftverfahren teilnehmen.

1. Aufnahmegebühr

1.1 Jugendliche 5,00€
1.2 Erwachsene 6,00€
1.3 Familie 9,00€


2. Mitgliedsbeiträge, monatlich

2.1 Jugendliche 8,00€
2.2 Erwachsene 12,00€
2.3 Zwei oder mehr Jugendliche aus einer Familie 14,00€
2.4 Familie 18,00€


3. Mitgliedsbeiträge, monatlich – ermäßigt

3.1 Erwachsene 8,00€
Gilt für
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, die einen Nachweis erbringen (z.B. Studentenausweis, Freizeitpaß der Stadt RD, Bewilligungsbescheid ArGe ect) Zusätzlich gut die Ermäßigung für max. ein Jahr, die Nachweispflicht (Verlängerung} liegt bei dem Mitglied.


4. Besondere Beiträge
(Jahresbeitrag für ein Kalenderjahr)

(kein Anspruch auf Erstattung bei vorzeitigem Vereinsaustritt, kein Anspruch auf Ermäßigung)

4.1 Fördermitglied (Passiv) 80,00€
Nach Abzug von 20,00 €uro für Aufnahmegebühr, Sportversicherung, KSV und LSV Beitrag gehen 60,00 €uro in einem Sonderposten im Haushaltsplan des Vereins für die Unterstützung von sozial-/finanzschwachen Jugendlichen-, Behinderten- und Familien-Mitgliedern des Vereins, sowie zur Instandhaltung des Vereinsheims. Der Vorstand wird ermächtigt diesen Posten für den Einzelfall zu verwalten. Den Fördermitgliedern ist im Rahmen der ordentlichen Jahreshauptversammlungen Rechenschaft zur Verwendung der Fördergelder abzulegen.

4.2 Fördermitglied bereits im Verein (aktiv) 60,00€




5. Versicherungsbeiträge (pro Kalenderjahr}

5.1 Jugendliche 3,00€
5.2 Erwachsene 5,00€


6. Schutzgebühren, Passgebühren,
Rückerstattung verauslagter Entgelte

6.1 Abteilung Fußball und Futsal, einmalig bei Vereinseintritt
Jugendlicher 10,00€
Erwachsener 30,00€
6.2 Passgebühren, Abteilung Baseball, jährlich 2,90€


7. Spartenbeitrag

7.1 Baseball 5,00€ monatlich


8. Mahngebühren, bei nicht erfolgter Mitgliedsbeitragszahlung

8.1 Zahlungserinnerung 4,00€
8.2 Versandkosten 1,00€


9. Beauftragung eines Inkassounternehmens

Der Vorstand ist berechtigt ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, um säumige Mitgliedszahlungen zu erlangen, wenn das Mitglied trotz Warnung den Mitgliedsbeitrag über mehr als drei Monate nicht bezahlt



Stand September 2022

Weitere rechtliche Infos in unserer Satzung:

Satzung
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